Änderung der Parameter für die Berechnung der Garantiebeträge ab 2017
Die stiftung ear ändert die für die Berechnung des Garantiebetrages relevanten Parameter ab dem 1. Januar 2017; bisherige Garantiezeiträume bleiben unberührt. Grundlage hierfür ist die Auswertung der Umfrage vom Juli 2016.
Betroffen sind folgende Parameter:
Voraussichtliche Rücklaufquote in %
Voraussichtliche mittlere Lebensdauer in Monaten
Voraussichtliche Entsorgungskosten in €/t
Eine Übersicht mit den neuen Parametern finden Sie auf der Seite der stiftung ear. (vgl. Regel 02-003)
Für Sie hat die Änderung folgende Auswirkungen:
Durch die Änderung der Parameter ändert sich der abzusichernde Garantiebetrag
In der Geräteart 3.2 Persönliches Drucken beträgt der Garantiebetrag z.B. nur noch rund die Hälfte des Garantiebetrages von 2016 (bei gleicher Planmenge)
Die Geräteart 5.1.2 Lampen außer Gasentladungslampen ist die einzige, in welcher der Garantiebetrag steigt
Ihre Garantieunterlagen stellen wir automatisch nach der neuen Berechnungsweise aus. Für unsere Kunden des wee full-service und des Meldeservice übernehmen wir, wie gewohnt, die Hinterlegung des Garantiebetrages
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