Bundesrat beschließt Bußgelder bei Verstößen gegen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten
Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler bei einer Missachtung der Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können dies bis zu 100.000 € sein. Der vom Bundesrat abgesegnete Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern die Rücknahme von Elektrogeräte erschweren oder verweigern - sowohl im stationären als auch im Onlinehandel.
Der Bund möchte damit auf der einen Seite ein dichtes Sammelnetz sicherstellen und auf der anderen Seite Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Handel schaffen.
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