Ist Ihr Business vom Elektrogesetz (ElektroG) betroffen?

EU: Service für Elektrogeräte

Rechtlicher Hintergrund: Die europäische WEEE-Richtlinie (2012/19/EU)

Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU, ehemals 2002/96/EG) ist im 13. August 2012 in Europa in Kraft getreten und verpflichtete die EU-Länder, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Neufassung 2012 wurde die vorherige EU-Richtlinie 2002/96/EG aufgehoben. Ziel der WEEE-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren. Daher soll als übergeordnetes Ziel die Rücknahmequote von Elektroaltgeräten zum Schutz der Umwelt erhöht werden. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Elektrogeräten in die Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurden in jedem Land nationale Register gegründet. Vor Verkaufsbeginn sind Hersteller dazu verpflichtet sich dort zu registrieren und eine WEEE-Nummer zu beantragen. Außerdem müssen sie häufig einem anerkannten Compliance System beitreten. Da die Länder die WEEE-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt haben, ist der Registrierungsprozess nicht einheitlich und Unternehmen müssen viele Besonderheiten beachten.

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Service für Elektrogeräte
insolvenzsichere Garantie
Registrierung und Meldung
Entsorgung kommunaler Sammelstellen
Bevollmächtigung
Handelsrücknahme
Eigenrücknahme

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Bitte beachten Sie: Eine Garantie ist nur für Geräte erforderlich, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Kalkulieren Sie hier bitte großzügig, um eine nachträgliche kostenpflichtige Garantieanpassung zu vermeiden.Planmenge bis 31.12.2023 (in kg)Planmenge 2024 (in kg)
1
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Ölradiatoren, Entfeuchter*)
2
Bildschirmgeräte (Geräte zum Darstellen von Bildern und Geräte mit Bildschirmflächen > 100 qcm*)
3.1
Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren*)
3.2
Lampen außer Gasentladungslampen (LED-Leuchtmittel*)
4.1
Großgeräte (Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
4.2
Große Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
5.1
Kleingeräte (Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
5.2
Kleine Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
6
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
*Quelle: Website stiftung ear
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