Änderungen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der EMV-Richtlinien
Am 4. Mai 2022 traten Änderungen bei bestimmten Normen der EMV-Richtlinie – elektromagnetische Verträglichkeit eines elektronischen oder elektrotechnischen Produkts oder Geräts – in Kraft.
Die Aktualisierung einiger Normen zielt auf die Anforderungen an die Störaussendung der Geräte ab (Störaussendungsnorm). Herstellern wird empfohlen ihre Konformitätserklärungen zu aktualisieren.
Welche Geräte betreffen die Änderungen?
Die neuen Normen betreffen Multimediageräte und Multimediaeinrichtungen sowie Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge.
Welche Normen ändern sich ab 04.05.2022?
EN 55015:2013: Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von elektrischen Beleuchtungseinrichtungen und ähnlichen Elektrogeräten (wird ersetzt durch EN IEC 55015:2019 + A11:2020)
EN 55014-1:2006 + A1:2009 + A2:2011: Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen an Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte – Teil 1: Störaussendung (wird ersetzt durch EN 55014-1:2017)
EN 55032:2012: Elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten und -einrichtungen – Anforderungen an die Störaussendung (wird ersetzt durch EN 55032:2015)
Was muss ich als Hersteller beachten?
Hersteller, die bisher die Konformität mit den auslaufenden Normen erklärt haben, wird empfohlen die entsprechende EU-Konformitätserklärung sowie die Technische Dokumentation zu überprüfen und zu aktualisieren. Werden diese Dokumente nicht angepasst, erlischt die Konformitätsvermutung. Hersteller sollten sich daher über die Neuerungen informieren und die nächsten Schritte einleiten.
Wir helfen Ihnen gern!
Wenn Sie bei der Aktualisierung Ihrer Konformitätserklärung für Ihre Produkte Hilfe brauchen, stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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