Laut dem Entwurf zur Sechsten Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 5. November 2013 sollen die Gebühren für Abhol- und Bereitstellungsanordnungen in 2014 angepasst werden. Konkret soll eine Anhebung um jeweils ca. 18% vorgenommen werden.
Zur Begründung: Die Zahl der Abholanordnungen geht durch den Anstieg der Optierungen weiter zurück. Da die Fixkosten der stiftung ear aber unabhängig von der Anzahl der Abholanordnung sind und eine Kostendeckung gegeben sein soll, ist eine Erhöhung der Gebühren unvermeidlich.
Unter diesem Link können Sie die Entwicklung der Abholungen seit 2006 einsehen.
Weitere Informationen (inkl. dem Entwurf zur neuen ElektroGKostV und der dazugehörigen Begründung) finden Sie auf der Homepage des BMUB.
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