Batterie-Registrierung: Heute checken, morgen profitieren!
Mit dem neuen Batteriegesetz wird die Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) durch eine Registrierungspflicht bei der stiftung ear abgelöst.
Sie sind bereits beim UBA registriert?
Umso besser. Denn für Hersteller, die bereits beim UBA registriert sind, besteht eine Übergangsfrist bis 31.12.2021. Dennoch empfehlen wir, die Daten möglichst zeitnah und spätestens bis 31.12.2020 bei dem Herstellerregister des UBA zu überprüfen, um so von der verlängerten Übergangsfrist profitieren zu können.
Schritt 1: Link des Batterie-Melderegisters aufrufen
Schritt 2: Menüpunkt „Einsicht in das Melderegister“ anwählen
Schritt 3: Suchfeld „Hersteller“ nach Unternehmen filtern
Schritt 4: Adressfelder und „Marke“ und „Batterieart“ auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
Schon gewusst?
Akkumulatoren von E-Scooter und E-Bikes zählen zu Industriebatterien (nicht Gerätebatterien).
Sie sind noch nicht beim UBA registriert?
Hersteller, die erstmalig Batterien in Deutschland auf den Markt bringen, müssen sich ab 1. Januar 2021 bei der stiftung ear registrieren.
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2021 müssen weitere Änderungen dann eigenständig bei der stiftung ear vorgenommen werden.
Wir helfen Ihnen gern, Ihre Batterie-Produkte noch in diesem Jahr gesetzeskonform zu registrieren.
Sprechen Sie uns einfach an.
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