Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Übersicht mit wesentlichen Fragestellungen, vor allem hinsichtlich der Herstellerpflichten nach dem Batteriegesetz (BattG), veröffentlicht.
Dem BattG zufolge sind alle Hersteller von Batterien und Akkumulatoren - das können auch Importeure sein - verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen oder gegebenenfalls ihren Marktaustritt gegenüber dem UBA anzuzeigen. Dies erfolgt online über das Melderegister des UBA.
Die FAQs des UBA beantworten nun alle wichtigen Fragen rund um das Batteriegesetz.
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