Das neue Verpackungsgesetz 2019: Portal für die Registrierung ist online
Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes hat begonnen: das Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist seit Kurzem online und das Registrierungsverfahren geöffnet. Die Registrierung trifft Unternehmen, die auch bisher ihre Verpackungen an einem System beteiligen mussten. Dies sind also alle Unternehmen, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig auf den Markt bringen. Die Registrierung muss bis zum 1. Januar 2019 erfolgen und ist kostenfrei. Unternehmen, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen.
Das Portal steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung und die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat mehrere Filme veröffentlicht, in denen unter anderem die Registrierung erläutert wird. Wenn trotzdem noch Fragen aufkommen, können Unternehmen kostenfrei ihre Fragen per E-Mail an die Stelle stellen.
Hintergrund:
Mit dem neuen Verpackungsregister ist für jeden erkennbar, ob ein Hersteller seiner Produktverantwortung für Verpackungen nachkommt. Das System der Produktverantwortung sorgt dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen auf den Markt bringen.
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