Die künftige Rolle elektronischer Marktplätze – Was sich beim ElektroG3 ändern muss 23.11.2020 Der Aufschrei war groß, als in dem Referentenentwurf 2020 zur Änderung des ElektroG Anbietern von elektronischen Marktplätzen eine größere Verantwortung zugetragen wurde. Amazon, ebay & Co. sollen dabei künftig mehr Verpflichtungen bei der Überwachung von Produkten in Bezug auf ihre rechtmäßige Registrierung haben. Der Digitalverband Bitkom e.V. hat dazu Stellung bezogen und konkret diese Themen beleuchtet: Bereitstellung von Informationsmaterial zur Registrierung von Elektrogeräten Überprüfung der WEEE Registrierungsnummer von Erst-Inverkehrbringern Erst-Inverkehrbringer ohne WEEE Registrierungsnummer dürfen keine Produkte im Sinne des ElektroG auf elektronischen Marktplätzen handeln. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen. Für weitere Fragen rund um das ElektroG stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mehr über den Service für Elektrogeräte