ElektroG 2018: UBA überwacht die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelung konsequent
Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion fallen ab August 2018 unter das Elektrogesetz. Das Umweltbundesamt (UBA) hat jetzt in einer Pressemitteilung angekündigt, dass es die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen wird.
Laut UBA wurden bereits in der Vergangenheit „durch einen effektiven Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen sogenannte Trittbrettfahrer viele Hersteller dazu angehalten, ihren Herstellerpflichten nach dem ElektroG nachzukommen. Dies zeigt auch die stetig gestiegene Anzahl registrierter Hersteller bei der stiftung ear. Auch in Zukunft wird das UBA bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmen in Deutschland einleiten.“
Deutsche Umwelthilfe verklagt Unternehmen wegen Missachtung der Handelsrücknahme
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt darüber hinaus derzeit große Online-Händler wegen Missachtung der Rücknahmepflicht. Tests der DUH ergaben, dass Online-Händler Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet.
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