Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG3 ist seit dem 1.1.2022 in Kraft und bringt die ersten Neuerungen für Hersteller und Händler von Elektrogeräten mit sich.
Für Hersteller von Geräten, die ausschließlich dem gewerblichen oder professionellen Gebrauch zuzuordnen sind (B2B-Geräte), kommt jetzt das Rücknahmekonzept ins Spiel. Mit dieser Verpflichtung sollen diese Marktakteure ihrer erweiterten Produktverantwortung (Extended Producer Responsibility) nachkommen.
Was muss das Rücknahmekonzept beinhalten?
Erklärung über die Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten, d.h. z.B. eine Beschreibung der konkreten Ausgestaltung der Rückgabemöglichkeit; Erklärung zum Inhalt bereits bestehender Entsorgungsverträge.
Falls Sie einen (oder mehrere) Dritte beauftragt haben, werden deren Kontaktdaten inkl. Name und Anschrift benötigt.
Angabe der Kontaktdaten der Person, bei der die Rückgabe angemeldet werden kann, zur Erklärung der Zugriffsmöglichkeit für den Endnutzer inkl. Angaben zu Firmennamen, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Sie sind noch nicht bei der stiftung ear registriert?
Um eine Registrierung für den deutschen Markt zu erhalten, müssen Sie seit dem 1.1.2022 noch vor dem Inverkehrbringen Ihrer B2B-Geräte bei der stiftung ear neben der Glaubhaftmachung auch ein Rücknahmekonzept vorweisen – und zwar bereits bei der Erstregistrierung.
Sie sind bereits bei der stiftung ear registriert?
Für bereits bestehende Registrierungen gilt eine Übergangsfrist. Sie müssen das Rücknahmekonzept bis zum 30.06.2022 nachträglich im ear-Portal hinterlegen. Andernfalls könnte Ihre Genehmigung widerrufen werden.
Sie suchen einen zuverlässigen Partner für das Rücknahmekonzept?
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.