Klarstellung der stiftung ear zur Registrierungspflicht von RFID-Tags
Es gab in den letzten Wochen Unklarheiten, ob Produkte mit RFID-Tags in diesem Jahr auf Grund des offenen Anwendungsbereiches in Deutschland unter das ElektroG fallen und entsprechend bei der stiftung ear registrierungspflichtig sind. Die Stiftung hat dazu jetzt Stellung genommen. Sie unterscheidet dabei in Produkte mit oder ohne RFID-Funktion für den Endnutzer.
Produkte ohne RFID-Funktion für den Endnutzer sind nicht registrierungspflichtig. Dazu zählen RFID-Tags, die der Handel zur Diebstahlkontrolle oder zur Warenbewirtschaftung verwendet. In diesen Fällen sind die RFID-Tags oft mit dem Produkt oder der Verpackung verklebt oder vernäht. Auch Kleidung mit integrierten RFID-Tags fällt darunter und wird somit nicht zum Elektrogerät.
Produkte mit RFID-Tags hingegen, die in Produkten verbaut sind und bei der sich die RFID-Funktion an den Endnutzer richtet, sind gemäß ElektroG ein Elektrogerät und somit bei der stiftung ear registrierungspflichtig. Laut stiftung ear trifft dies zu, „wenn der ordnungsgemäße Betrieb des Geräts erst durch die Funktion des RFID-Tags ermöglicht oder modifiziert wird.“ Darunter fallen zum Beispiel RFID-Tags für Zutrittssysteme.
Weitere Informationen zum offenen Anwendungsbereich in Deutschland:
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