Neues ElektroG3: Prüfpflicht bei Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz nimmt erstmalig Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfilment-Dienstleister in die Pflicht. Künftig müssen diese überprüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der stiftung ear registriert sind.
Ist ein Hersteller oder dessen Bevollmächtigter nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen:
Vertreiber die Produkte dieses Herstellers nicht zum Verkauf anbieten,
Betreiber von elektronischen Marktplätzen das Anbieten oder Bereitstellen von Produkten dieses Herstellers nicht ermöglichen und
Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Produkte dieses Herstellers nicht vornehmen.
Fakt ist, kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht.Das ElektroG3 schafft damit einen weiteren Hebel zur Durchsetzung und verringert Wettbewerbsnachteile für diejenigen, die sich rechtskonform verhalten.
Die neue Prüfpflicht soll mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ab 2023 gelten.
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