Neues ElektroG3: Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Lebensmitteleinzelhandel
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes werden die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und Lebensmitteleinzelhändler ausgeweitet. Vorausgesetzt die Ladenfläche ist größer als 800 m² und es werden mehrmals im Jahr Elektrogeräte angeboten, müssen künftig auch hier Elektroaltgeräte kostenlos zurückgenommen werden. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen, wie bspw. LED- oder Energiesparleuchten, aus.
0:1 Rücknahme bei bis zu 25 cm Kantenlänge
Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.
Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten können. Mehr Rückgabestellen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter zugänglich sein und so insbesondere bei den Kleingeräten die Sammelquote erhöht werden.
Rücknahmepflicht im Online-Handel
Der Onlinehandel wird bei der Rücknahmepflicht ebenso einbezogen. Hier sind Verkaufs- und Lagerfläche die maßgebliche Größe. Die Onlinehändler haben bei einem Kauf von einem neuen Elektroaltgerät eine kostenlose Abholung und Entsorgung des Altgerätes der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme) und 4 (Großgeräte) mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm aktiv anzubieten.
Die Rücknahmepflicht greift nach einer Übergangsfrist ab dem 01.07.2022.
Schon gewusst?
Künftig müssen bundesweit alle offiziellen Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet werden. Das Logo wird von der stiftung ear entworfen und dient der besseren und schnelleren Erkennbarkeit.
Sie sind Händler von Elektrogeräten? Sie sind sich unsicher, ob Sie allen Verpflichtungen nach dem ElektroG korrekt nachkommen? Sprechen Sie uns gern auf unseren Service für Elektrogeräte an.
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.