In Abstimmung zwischen der stiftung ear und dem Bundesumweltministerium (BMU) wurde bestätigt, dass Chipkarten dem Anwendungsbereich des ElektroG unterfallen und damit registrierungspflichtig sind.
Die Regelung betrifft damit zum Beispiel:
Chip- bzw. SIM-Karten sowie
Bank- und Krankenversicherungskarten (inkl. der Elektronischen Gesundheitskarte)
Weiterführend wurde darauf hingewiesen, dass Magnetspeicherkarten davon ausgenommen sind, da es sich dabei um rein passive Speicher handelt, die keinen ordnungsgemäßen Betrieb haben. Außerdem werden weder elektrische Ströme noch elektromagnetische Felder zum Beschreiben und Lesen benötigt, da die Karten lediglich an einem äußeren Magnetfeld vorbeigeführt werden (ähnlich dem Beschreiben bzw. Lesen einer Diskette oder eines Tonbands).
Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, helfen wir Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns einfach!
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