Zukunftsmusik beim internationalen Elektrogeräte-Handel
Es ist kein Geheimnis, dass sich spätestens mit der Novellierung des Elektro- und Elektrogerätegesetzes (ElektroG) für Hersteller einiges ändern wird.
Deutsche Unternehmen, die ihre Produkte in andere europäische Länder vertreiben, müssen künftig detaillierte Auskunft über ihre Absatzmärkte und ihre jeweiligen Bevollmächtigten geben. Und das bereits im ersten Schritt – bei der Registrierung.
Unsere Nachbarn Österreich und Niederlande aber beispielsweise auch Schweden, Finnland und Spanien handhaben ihre Registrierungsverfahren bereits so.
Hierzulande gilt bisher nur, dass man im Ausland einen Bevollmächtigten vorweisen kann – generell und auf Anfrage der stiftung ear.
Erfahren Sie hier mehr zur Novelle des ElektroG.
Unseren Service für Elektrogeräte bieten wir europaweit an!
Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung eines Bevollmächtigten und übernehmen für Sie die Registrierung in dem jeweiligen Land.
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