RoHS-Richtlinie: Zwei Neuerung ab dem 22. Juli 2019 – Übergangsregelung für den Open Scope entfällt und Erweiterung der Liste von beschränkten Substanzen
Ab dem 22. Juli 2019 gelten zwei Neuerungen der RoHS-Richtlinie: zum einen entfällt die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 11 auf den Markt zu bringen, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU erfüllen, und zum anderen wird die Liste der beschränkten Substanzen erweitert.
Übergangsregelung des Open Scopes entfällt
Die europäische Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl.: Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment - RoHS) ist am 21. Juli 2011 in Kraft getreten und hat ihren Vorläufer (2002/95/EG) abgelöst.
Mit der Novellierung der RoHS-Richtlinie wurde ein offener Anwendungsbereich (Open Scope) eingeführt. Unter der neuen Kategorie 11 fallen seitdem alle „sonstigen Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind“.
Diese neuen Geräte der Kategorie 11 hatten bisher eine Übergangsregelung: sie durften von Unternehmen auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie noch nicht die gesetzlichen Anforderungen der neuen Richtlinie 2011/65/EU erfüllen, sofern sie den Anforderungen der alten Richtlinie 2002/95/EG entsprechen. Diese Übergangsregelung für die neu erfassten Geräte der Kategorie 11 entfällt jetzt. Mit dem 22. Juli 2019 müssen diese elektronischen Geräte nun auch die gesetzlichen Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU erfüllen, sofern sie nicht explizit von der Richtlinie ausgeschlossen sind.
Erweiterung der beschränkten Substanzen
Des Weiteren wird die Liste der beschränkten Substanzen um die folgenden 4 Stoffe erweitert:
- Diisobutylphthalat (DIBP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Dibutylphthalat (DBP)
Sie unterliegen damit auch der Beschränkung mit einer zulässigen Höchstkonzentration von jeweils 0,1 % im homogenen Werkstoff.
In Kooperation mit der Umweltkanzlei unterstützen wir Hersteller dabei ihre Produkte rechtskonform auf den Markt zu bringen. Dazu zählt unter anderem die Beratung zu Themen wie REACH, RoHS, CE und EuP.
Rechtlicher Hintergrund: RoHS
Wenn Sie elektronische Produkte verkaufen, unterliegen Sie neben dem Elektrogesetz (ElektroG) häufig noch weiteren Vorschriften und Gesetzen wie zum Beispiel REACH, RoHS, CE und EuP. RoHS ist eine europäische Richtlinie (2011/65/EU), die am 21. Juli 2011 in Kraft getreten ist und ihren Vorläufer (2002/95/EG) ablöst. RoHS regelt die Verwendung und das Inverkehrbringenvon Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es gesundheits- und umweltschädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Chrom aus elektronischen Produkten zu verbannen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie RoHS-konform sind. Die Einhaltung der europäischen Richtlinie 2011/65/EU ist Vorrausetzung, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können.