stiftung ear: Neue Parameter für die Berechnung der Garantiebeträge ab 2023
Die Berechnung der nach dem ElektroG insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ändert sich ab 2023
Bisherige Garantiezeiträume bleiben davon unberührt. Die stiftung ear gab am 1. September 2022 Aktualisierungen der folgenden Parameter bekannt:
Voraussichtliche Rücklaufquote in Prozent
Voraussichtliche Entsorgungskosten
Nach den großen Anpassungen 2020 – 2021 (vgl. News) kommt es diesmal nur bei den Großen Photovoltaikmodulen und den Kleinen ITK-Geräten zu kleineren Erhöhungen. Ansonsten bleiben die Garantiebeträge weitestgehend stabil oder reduzieren sich.
Für Sie ändert sich nichts im Ablauf: Die Garantieunterlagen werden von uns automatisch nach der neuen Berechnungsweise ausgestellt. Für unsere Kunden des weee full-service und des Meldeservice übernehmen wir, wie gewohnt, die Hinterlegung des Garantiebetrages bei der stiftung ear.
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