WEEE-Richtlinie: Neues europaweites einheitliches Format bei der Registrierung
Wie bereits im Juni letzten Jahres berichtet, plant die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem European WEEE Registers Network (EWRN) - ein Zusammenschluss der europäischen nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte - eine Vereinheitlichung der Registrierung und Meldungen für Unternehmen.
So greift bereits seit 1. Januar 2020 ein europaweit einheitliches Format bei der Registrierung von elektronischen und elektrischen Produkten sowie bei den monatlichen Meldungen der verkauften Produkte.
Einheitliche Registrierung
Die neue Registrierungsform gilt nur für Registrierungsanträge ab dem 1. Januar 2020. Die alten Registrierungen bleiben im alten Format bestehen.
Wahrheitserklärung bei monatlichen Meldungen
Auch die monatlichen Meldungen in Deutschland wurden mit diesen Jahr an die europäischen Vorgaben angepasst: so ist seit dem Jahreswechsel eine Wahrheitserklärung für jede Monatsmeldung bei der stiftung ear abzugeben. Für die Wahrheitserklärung muss man im ear Portal einfach an der dafür vorgesehenen Stelle einen Haken setzten.
Hinweis für unsere Kunden: Wir haben dementsprechend unsere Abläufe bei den Monatsmeldungen umgestellt. Wir haben Sie dazu separat per E-Mail informiert. Wir übernehmen die Wahrheitserklärung im ear Portal für Sie. Sie müssen nicht weiter tätig sein.
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