WEEE-Richtlinie: Unterschiedliche Umsetzung des Open Scopes
Der eingeführte offene Anwendungsbereich (Open Scope) mit den neuen sechs Kategorien bringt für Hersteller, die auch in anderen europäischen Ländern Elektrogeräte verkaufen, neue Herausforderungen: Zu einem bei der Kategorisierung ihrer Produkte, aber auch für die Meldungen bei den jeweiligen Compliance Schemes.
Seit August 2018 bzw. seit Januar 2019 (abhängig vom Land) müssen elektrische und elektronische Produkte, die in den Geltungsbereich der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU fallen, auch in den anderen europäischen Ländern gemeldet werden. Was bedeutet das für die Hersteller?
Open Scope: Neue Kategorisierung der Produkte in anderen EU- Ländern
Die WEEE-Richtlinie sollte eigentlich zur Harmonisierung der nationalen Gesetze führen. Die Novellierung der WEEE-Richtlinie sah deshalb z. B. eine Einführung von sechs Produktkategorien vor. Die europäischen Länder haben die Novellierung allerdings unterschiedlich umgesetzt.
Fast alle Compliance Schemes arbeiten mit neuen Kategorien. Länder wie Belgien, Luxemburg und die UK behalten zum Beispiel ihre alten Produktkategorien. Im Fall von der UK gibt es insgesamt 13 Kategorien. In Griechenland unterscheidet man innerhalb der bisherigen 10 Produktkategorien jeweils pro Kategorie nochmal separat nach Groß- und Kleingeräten (größer oder kleiner als 50 cm). In Frankreich wiederum haben die Compliance Schemes Unterkategorien in den sechs Produktkategorien eingeführt.
Auf Grund des erhöhten Aufwandes haben die Compliance Schemes ihre Preise darüber hinaus häufig angepasst.
Was müssen Hersteller jetzt konkret tun?
Für die Meldungen müssen Hersteller ihre Warenwirtschafssysteme entsprechend anpassen und die Kategorien hinterlegen. Hersteller müssen außerdem für jedes Land einzeln prüfen, ob ihre Produkte unter das nationale Gesetz fallen und zu welchen Kategorien die Produkte im jeweiligen Land zugeordnet sind. Die Folgebeispiele zeigen auf, dass die Novellierung der WEEE-Richtlinie unterschiedlich implementiert wurde.
Beispiele in ausgewählten Ländern: Umsetzung in Österreich
In Österreich zum Beispiel, ist die Haupt- bzw. Grundfunktion der Produkte ausschlaggebend, ob das jeweilige Produkt unter das nationale Gesetz fällt. Wenn die Haupt- bzw. Grundfunktion eines Gerätes elektrische Energie benötigt, fallen die Produkte in Österreich in den Geltungsbereich des Gesetzes. So sind zum Beispiel Möbel mit elektrischer Funktion (außer Spiegelschränke mit funktionsbestimmender Beleuchtung, Dampfduschen, Whirlpools oder Kosmetikspiegel) nicht im Geltungsbereich. Kleidung mit elektrischer Funktion wird in Österreich genauso gehandhabt. Da die Hauptfunktion immer noch die Kleidung an sich ist, fallen sie nicht in den Geltungsbereich des österreichischen Gesetztes.
Da sich die Einordnung der Produkte ändern kann, sollte in beiden Fällen eine Anfrage an das Umweltbundesamt gestellt werden, um sicher zu gehen, dass die Möbel bzw. Kleider nicht unter das Gesetz fallen.
Beispiele in ausgewählten Ländern: Umsetzung in Frankreich
In Frankreich besteht schon lange eine eigene Regelung für die Entsorgung von Möbel und Kleidung. Wie Elektrogeräte müssen sie bei dem jeweiligen Rücknahmesystem (für Möbel bzw. Kleidung) gemeldet werden. Aus diesem Grund gelten Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion in Frankreich nicht als Elektrogeräte.