Umsetzung des ElektroG2 in der Kategorie Beleuchtungskörper
Hersteller, die Lampen und/oder Leuchten in Verkehr bringen und von den Änderungen (vgl. News vom 24. September 2015 und 19. November 2015) betroffen waren, hatten die Möglichkeit bei der stiftung ear einen Antrag auf Bestandsschutz zu stellen.
Durch den Bestandsschutz können betroffene Hersteller gemäß den Übergangsregelungen des ElektroG2 in diesem Jahr Ihre Verkäufe weiterhin wie bisher melden - z.B. bereits registrierte LED-Lampen in der Geräteart 5.2 „Sonstige Beleuchtungskörper“.
Zum 1. Januar 2017 erfolgt die Umstellung. Hierfür bittet die stiftung ear bis zum 31. August 2016 um Rückmeldung, was auf Sie zutrifft:
Die Geräteart 5.2 „Leuchten und sonst. Beleuchtungskörper…“ kann ab Januar 2017 gesperrt werden, weil Sie nur einzelne LED-Leuchtmittel verkaufen, welche künftig in Geräteart 5.1.2 „Lampen außer Gasentladungslampen“ gemeldet werden.
Die Geräteart 5.2 „Leuchten und sonst. Beleuchtungskörper…“ soll neben der zusätzlich, kostenpflichtig zu registrierenden Geräteart 5.1.2 „Lampen außer Gasentladungslampen“ bestehen bleiben, da Sie einzelne LED-Leuchtmittel und komplette Leuchten verkaufen.
Hersteller, die unseren Meldeservice nutzen, haben wir selbstverständlich bereits kontaktiert, um die weiteren Schritte zu besprechen. Wenn auch Sie unseren Meldeservice künftig nutzen wollen, lassen Sie sich gern ein unverbindliches Angebot erstellen.
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