Verpackungsgesetz: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Das neue Verpackungsgesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das (vollständige) Verpackungsgesetz wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten und die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Bereits heute treten die Vorschriften zur Einrichtung der Zentralen Stelle (§ 24 VerpackG) und die Übergangsvorschriften des § 35 VerpackG in Kraft (Art. 3 Abs. 2).
Zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet. Auf folgender Seite finden Sie ein Video, das die Aufgaben der Zentrale Stelle Verpackungsregister erklärt.
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