Ab dem 1. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen erweitert. Durch diese erweiterte Herstellerregistrierung müssen alle Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister / LUCID registriert werden, die mit Waren befüllt sind, also verpackte Waren, die in Deutschland zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden.
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