Service für Elektrogeräte

WEEE-Richtlinie und ElektroG – Schon gewusst? 

Die WEEE-Richtlinie gibt vor, dass Sie elektronische Produkte vor dem Verkaufsstart im entsprechenden Land registrieren und Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle. Die Anmeldungen erfolgen pro Land und es gibt viele Besonderheiten zu beachten, wie die Zuordnung der Elektrogeräte in verschiedene Gerätearten.
In Deutschland ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz 2005 in Kraft getreten und wurde 2015 novelliert. Ziel des ElektroG ist die Rücknahmequote von elektronischen Produkten zum Schutz der Umwelt zu erhöhen. Für diesen Zweck wurde die stiftung ear vom Umweltbundesamt mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehen. Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Elektrogeräten müssen sich vor Verkaufsbeginn dort registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen.

Hier erfahren Sie mehr!

Wie können wir Ihnen helfen?

* = Pflichtfeld
Ich verkaufe meine Produkte auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und/oder Norwegen, Schweiz, UK.
Bitte senden Sie mir ein Angebot für folgende Services zu:
Service für Elektrogeräte
insolvenzsichere Garantie
Registrierung und Meldung
Entsorgung kommunaler Sammelstellen
Bevollmächtigung
Handelsrücknahme
Eigenrücknahme

Daten zum registrierungspflichtigen Unternehmen

Ich bin
Bitkom Mitglied
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Bitte beachten Sie: Eine Garantie ist nur für Geräte erforderlich, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Kalkulieren Sie hier bitte großzügig, um eine nachträgliche kostenpflichtige Garantieanpassung zu vermeiden.Planmenge bis 31.12.2023 (in kg)Planmenge 2024 (in kg)
1
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Ölradiatoren, Entfeuchter*)
2
Bildschirmgeräte (Geräte zum Darstellen von Bildern und Geräte mit Bildschirmflächen > 100 qcm*)
3.1
Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren*)
3.2
Lampen außer Gasentladungslampen (LED-Leuchtmittel*)
4.1
Großgeräte (Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
4.2
Große Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
5.1
Kleingeräte (Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
5.2
Kleine Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
6
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
*Quelle: Website stiftung ear
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH führt keine Rechtsberatung durch. Welche gesetzlichen Pflichten Sie in Bezug auf Ihre Produkte erfüllen müssen, obliegt ausschließlich Ihrer eigenen Prüfung. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
CAPTCHA
Diese Frage dient dazu, zu testen, ob Sie ein menschlicher Besucher sind, und um automatisierte Spam-Einsendungen zu verhindern.
9 + 4 =
Bitte lösen Sie die Matheaufgabe.