Ist Ihr Business vom Elektrogesetz (ElektroG) betroffen?

Registrierung und Meldung nach dem ElektroG

Rechtlicher Hintergrund: Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist zum 13. August 2005 in Deutschland in Kraft getreten und wurde am 24. Oktober 2015 novelliert. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2002/19/EU (bzw. WEEE-Richtlinie 2012/96/EG) um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel des ElektroG ist die Rücknahmequote von elektronischen Produkten zum Schutz der Umwelt zu erhöhen. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Elektrogeräten in die Pflicht sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurde die stiftung ear vom Umweltbundesamt mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehen. Vor Verkaufsbeginn sind Hersteller verpflichtet, sich dort zu registrieren.

ElektroG / WEEE

Wie können wir Ihnen helfen?

* = Pflichtfeld
Ich verkaufe meine Produkte auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und/oder Norwegen, Schweiz, UK.
Bitte senden Sie mir ein Angebot für folgende Services zu:
Service für Elektrogeräte
insolvenzsichere Garantie
Registrierung und Meldung
Entsorgung kommunaler Sammelstellen
Bevollmächtigung
Handelsrücknahme
Eigenrücknahme

Daten zum registrierungspflichtigen Unternehmen

Ich bin
Bitkom Mitglied
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Bitte beachten Sie: Eine Garantie ist nur für Geräte erforderlich, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Kalkulieren Sie hier bitte großzügig, um eine nachträgliche kostenpflichtige Garantieanpassung zu vermeiden.Planmenge bis 31.12.2023 (in kg)Planmenge 2024 (in kg)
1
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Ölradiatoren, Entfeuchter*)
2
Bildschirmgeräte (Geräte zum Darstellen von Bildern und Geräte mit Bildschirmflächen > 100 qcm*)
3.1
Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren*)
3.2
Lampen außer Gasentladungslampen (LED-Leuchtmittel*)
4.1
Großgeräte (Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
4.2
Große Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
5.1
Kleingeräte (Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
5.2
Kleine Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
6
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
*Quelle: Website stiftung ear
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH führt keine Rechtsberatung durch. Welche gesetzlichen Pflichten Sie in Bezug auf Ihre Produkte erfüllen müssen, obliegt ausschließlich Ihrer eigenen Prüfung. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
CAPTCHA
Diese Frage dient dazu, zu testen, ob Sie ein menschlicher Besucher sind, und um automatisierte Spam-Einsendungen zu verhindern.
1 + 12 =
Bitte lösen Sie die Matheaufgabe.