Neue Gebührenverordnung des Elektrogesetzes für 2017
Mit Start des neuen Jahres ist eine neue Gebührenverordnung des Elektrogesetzes (ElektroGGebV) in Kraft getreten. Sie löst damit die Gebührenordnung der stiftung ear aus 2016 ab. Während die Gebühren sich in einigen Bereichen nur leicht verändert haben oder gesunken sind – z. B. bei den Registrierungsdatenänderungen oder den Garantieprüfungen –, sind die Kosten in anderen Bereichen auf Grund eines gestiegenen Beratungs- und Bearbeitungsaufwand seitens der stiftung ear höher, wie z. B. für die Bestätigung eines Bevollmächtigten. Sie finden die neue Gebührenverordnung hier.
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