Jahres-Statistik-Meldung 2015 bei der stiftung ear Die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Jahr 2015 muss b
Die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Jahr 2015 muss bis 30. April von Herstellern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Vertreibern direkt im Portal der stiftung ear abgegeben werden. Hierfür gibt es einen gesonderten Menüpunkt im Bereich AKTIVITÄTEN. In Ihrem Postfach im ear-System finden Sie hierzu eine Erinnerung, sofern Sie die Meldung nicht bereits abgegeben haben. Wenn Sie nichts entsorgt haben, ist die Eintragung einer Nullmeldung erforderlich.
Für Kunden des Meldeservice nehmen wir die Jahres-Statistik-Meldung vor. Den Meldeservice können Teilnehmer des Garantiesystems Altgeräte jederzeit buchen – sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
* = Pflichtfeld
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.