Die Stiftung GRS Batterien hat angekündigt, die Entsorgungskostenbeiträge für Batterien und Akkumulatoren ab 1. Juli 2019 anzupassen. Die Preise werden durchgehend erhöht.
Laut GRS ist die Erhöhung notwendig auf Grund der „bestehenden Rechtspflichten und die gesetzlich bedingten Wettbewerbsverzerrungen“, die zu Lasten der Nutzer von GRS Batterien gehen. Um dieser Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken, hat das Bundesumweltministerium bereits eine Änderung des Batteriegesetzes angekündigt. Die Stiftung GRS Batterien hat bereits konkrete Vorschläge hierzu ausgearbeitet und den zuständigen Behörden vorgelegt.
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