Jahres-Statistik-Meldung 2018 steht bei der stiftung ear an
Bis zum 30. April 2019 sind Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten verpflichtet, die Jahres-Statistik-Meldung bei der stiftung ear abzugeben.
Für die Meldung gibt es im ear-System einen gesonderten Menüpunkt im Bereich „Aktivitäten“. In Ihrem Postfach im ear-System finden Sie dazu eine Aufgabe als Erinnerung, sofern Sie die Meldung nicht bereits abgegeben haben. Die Meldung ist für jeden Hersteller verpflichtend auch wenn keine Elektrogeräte verkauft oder entsorgt worden sind.
Für Kunden unseres Meldeservices nehmen wir die Jahres-Statistik-Meldung vor. Diesen Service können Sie jederzeit buchen – sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Hinweis für unsere Meldeservice-Kunden: Um die Jahres-Statistik-Meldung durchführen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Die B2B-Mengen, die Sie 2018 pro Geräteart auf den Markt gebracht haben
Ggf. den Mengenstromnachweis vom Entsorgungsunternehmen
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
* = Pflichtfeld
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.