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EU: Service für Batterien

Rechtlicher Hintergrund: Die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG

Die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG ist zum 26. September 2006 in Europa verabschiedet worden. Bis zum 26. September 2008 hatten die EU-Länder Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In jedem Land ist die Umsetzung der Batterierichtlinie unterschiedlich erfolgt. Ziel der Batterierichtlinie ist die Rücknahme- und Verwertungsquote von Batterien zu erhöhen, da sie Wertstoffe, aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Darüber hinaus setzt sie Grenzwerte für die Verwendung von schädlichen Stoffen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Die Batterierichtlinie nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Batterien in die Pflicht sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurden in jedem Land nationale Rücknahmesysteme gegründet.

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