Sie haben die Möglichkeit, Ihre Garantien für das Jahr 2016 an die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen anzupassen. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung immer auch im ear-System nachgehalten werden muss.
Eine Anpassung ist zwingend erforderlich, wenn die ursprüngliche Planmenge überschritten wurde.
Eine Anpassung des Garantiebetrages nach unten ist nur empfehlenswert, wenn die ursprüngliche Planmenge um einen mindestens zweistelligen Tonnenbetrag unterschritten wurde. Sonst übersteigen die anfallenden Gebühren bei der stiftung ear die Prämienersparnis. Gern beraten wir Sie dahingehend.
Sie können uns die korrigierten Beträge mit diesem Formular per Mail oder Fax zukommen lassen.
Für Kunden des Meldeservice übernehmen wir die Prüfung des Garantiebetrages und nehmen die Anpassung vor, wenn es nötig oder empfehlenswert ist. Den Meldeservice können Teilnehmer des Garantiesystems Altgeräte jederzeit buchen – sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
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