Brexit: Auswirkungen für Unternehmen, die nach Großbritannien exportieren
Am 31. Januar verließ Großbritannien die Europäische Union. Seitdem läuft eine elfmonatige Übergangsphase, um Verhandlungen über die künftigen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen abzuschließen.
In dieser Übergangsphase ändert sich für Hersteller, Händler und Importeure von elektrischen und elektronischen Produkten, die nicht in der Großbritannien ansässig sind, nichts.
Wie danach die Rechtslage für Unternehmen, die nach dem 01.01.2021 ein Produkt in Großbritannien z.B. von Deutschland aus verkaufen wollen, aussieht steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.
Wir sind im ständigen Austausch mit unserem Kooperationspartner in Großbritannien und halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Weitere produktrechtliche Konsequenzen für die Wirtschaftsakteure in Deutschland
Wie sich der Brexit auf weitere produktrechtliche Vorschriften für die Wirtschaftsakteure in Deutschland auswirkt, wie z.B. auf die RoHS-Richtlinie, die Ökodesign-Richtlinie oder die CE-Kennzeichnung, erklärt der Rechtsanwalt Herr Dr. Nusser in einem Gastbeitrag.
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