Kroatien verbietet den Verkauf von Produkten aus Einwegkunststoff gemäß Abfallwirtschaftsgesetz
In einem bedeutenden Schritt zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Entwicklung hat Kroatien kürzlich das Abfallwirtschaftsgesetz gemäß Artikel 89 seiner Verfassung verabschiedet. Mit diesem Gesetz bekräftigt die kroatische Regierung ihr Engagement für den verantwortungsbewussten Umgang mit Abfällen und legt die Grundlagen für eine effiziente und umweltverträgliche Abfallwirtschaft im Land.
Liste der Produkte mit Beschränkungen des Inverkehrbringens
Wattestäbchen
Bestecke (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen)
Teller
Strohhalme
Getränkerührer
Stäbe zur Befestigung an und zum Tragen von Luftballons
Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, d.h. Gefäße wie Schachteln mit oder ohne Deckel, die zur Aufnahme von Lebensmitteln verwendet werden
Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
Becher für Getränke aus expandiertem Polystyrol, einschließlich ihrer Deckel
Es ist demnach verboten, in der Republik Kroatien Produkte aus Einwegkunststoff, die im Folgenden aufgeführt sind sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff in Verkehr zu bringen. Das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme von sehr leichten Kunststofftragetaschen ist ebenfalls verboten.
Das Abfallwirtschaftsgesetz beinhaltet damit verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Abfallmanagements in Kroatien. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören: Abfallvermeidung und -trennung, Kreislaufwirtschaft, Verantwortlichkeit der Akteure (Hersteller von Produkten, Händler, Entsorgungsunternehmen und die öffentliche Hand) sowie die Einhaltung der Abfallvorschriften Sanktionen für Verstöße.
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