Das Ziel ist klar: Es geht um die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Unser Tipp: Veröffentlichen Sie die Informationspflichten dort, wo sie von möglichst vielen privaten Haushalten zur Kenntnis genommen werden können, wie bspw. auf der eigenen Website.
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