Neues ElektroG3: Mitteilungspflichten für Hersteller
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz sieht künftig eine gesonderte Mengenmeldung von Gebrauchtgeräten außerhalb Deutschlands vor. Das bedeutet, dass Hersteller oder dessen Bevollmächtigter ihre Verkaufsmengen gesondert ausweisen müssen, wenn:
die Elektrogeräte zuvor in Deutschland in Verkehr gebracht wurden,
wieder als Gebrauchtgeräte vom Endnutzer zurückgenommen wurden und
anschließend ins Ausland ausgeführt wurden.
Dazu kommt, dass die Vertreiber die Mengen an Altgeräten, die einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt wurden, getrennt nach Kategorie melden müssen.
Neue Pflichtangaben für Registrierung bei der stiftung ear:
Im Fall des Vertriebs über Fernkommunikationsmittel in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss bei der Registrierung eine Liste der Mitgliedstaaten und Name des jeweils benannten Bevollmächtigten in den Mitgliedstaaten hinterlegt werden.
Die neue ElektroG3 soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
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