Vorsicht: Umweltbundesamt mahnt derzeit systematisch ab
Das Umweltbundesamt verschickt derzeit in großem Umfang Anhörungsbögen, die Bußgelder zur Folge haben können. Der Grund: Einige Unternehmen sind ihrer Mitteilungspflicht nach dem ElektroG nicht nachgekommen. Zu den Mitteilungspflichten des ElektroG gehört unter anderem auch die Jahres-Statistik-Meldung, die jährlich erfolgen muss.
Es kommt zum ersten Mal vor, dass das Umweltbundesamt Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten in diesem Ausmaß abmahnt. Es liegt daher nahe, dass das Umweltbundesamt bzw. die stiftung ear ihre Abläufe automatisiert haben und in Folge systematisch abmahnen können. Unternehmen sollten daher auf der Hut sein und ihren Mitteilungspflichten nach dem ElektroG immer nachkommen.
Für Kunden unseres Meldeservices übernehmen wir die Meldepflichten nach dem ElektroG. Unseren Service können Sie jederzeit buchen – sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
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