Jahres-Statistik-Mitteilung 2019 steht bei der stiftung ear an
Verschiebung der Frist für die Jahres-Statistik-Mitteilung
Auf Grund von Corona wird die Frist für die Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 bei der stiftung ear auf den 31.05.2020 verschoben. Dies hat die stiftung ear in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden. So werden Mitteilungen, die nach dem 30.04.2020 eingehen - also eigentlich verspätet – nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Bis zum 31. Mai 2020 sind nun Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten verpflichtet, die Jahres-Statistik-Mitteilung bei der stiftung ear abzugeben.
Für die Meldung gibt es im ear-Portal einen gesonderten Menüpunkt im Bereich „Aktivitäten“. In Ihrem Postfach im ear-Portal finden Sie dazu eine Aufgabe als Erinnerung, sofern Sie die Meldung nicht bereits abgegeben haben. Die Meldung ist für jeden Hersteller verpflichtend, auch wenn keine Elektrogeräte verkauft oder entsorgt worden sind.
Für Kunden unseres Meldeservices nehmen wir die Jahres-Statistik-Meldung vor. Diesen Service können Sie jederzeit buchen – sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Hinweis für unsere Meldeservice-Kunden:
Um die Jahres-Statistik-Meldung durchführen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Ggf. B2B-Mengen, die Sie 2019 pro Geräteart auf den Markt gebracht haben bzw. entsorgen ließen
Ggf. den Mengenstromnachweis vom Entsorgungsunternehmen
Ggf. Informationen zu Eigenrücknahmen
Betroffene Kunden wurden hierzu mit einem gesonderten Mailing informiert.
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